Evangelische Stiftskirche Stuttgart

Mitten im Leben

Erst wählen, dann Weihnachten.

So lautet das Motto in den nächsten Wochen. Wer evangelisch ist und mindestens 14 Jahre alt, darf an der Kirchenwahl teilnehmen. Anders formuliert: Wer evangelisch ist und mindestens 14 Jahre alt, soll das Recht auf direkte Demokratie wahrnehmen und an der Kirchenwahl teilnehmen.

Nur in Württemberg werden sowohl der Kirchengemeinderat in den einzelnen Gemeinden vor Ort als auch das Kirchenparlament, die Landessynode, direkt gewählt.

Man kann entweder am Sonntag, 1. Dezember, direkt vor Ort in der Gemeinde wählen oder aber ganz einfach Briefwahl machen: Wahlunterlagen richtig ausfüllen und zurückschicken oder in einen der Wahlbriefkästen einwerfen.
Informationen zur Wahl finden Sie auf unserer Homepage und unter www.kirchenwahl.de.

Also: Erst wählen, dann Weihnachten.

An Weihnachten hat Gott hat gewählt. Erstaunlicherweise uns. Auch Jesus sagt einmal: „Ich habe euch gewählt, ich setze auf euch“ (Johannes 15). Er hat uns gewählt, und wir sollen mit unserem Leben Früchte bringen. Unser Glaube gehört nicht uns, sondern zeigt sich an unserem Umgang mit den Mitmenschen. Gerade in den Tagen von Advent und Weihnachten.

Gemeindebrief

Den aktuellen Gemeindebrief der Stiftsgemeinde Stuttgart ansehen oder herunterladen (PDF-Datei).

Predigten Anhören

Die aktuellsten Predigten der Stiftskirche Stuttgart zum Anhören, Nachlesen oder Herunterladen.

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